Dichtheit von privaten Abwasseranlagen
Undichte Abwasseranlagen schaden nicht nur der Natur sondern auch dem Betrieb von Kanal- und Kläranlagen.
Einerseits tritt Abwasser aus undichten Anlagen aus und verunreinigt so das Erdreich und das Grundwasser. Andererseits kann durch Undichtigkeiten auch Grundwasser in die Kanalisation gelangen und zu einer Überlastung des Leitungssystems und zu einer Verminderung der Reinigungsleistung von Kläranlagen führen.
Daher ist es notwendig, dass Abwasseranlagen dicht sind.
Die öffentlichen Abwasseranlagen werden in regelmäßigen Abständen untersucht und saniert. Die Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüwV-Kan) regelt die Prüf- und Sanierungsintervalle. Die gesetzliche Grundlage für die Prüfung von privaten Abwasseranlagen findet sich im § 61 a des Landeswassergesetzes NRW (LWG). Danach müssen private Abwasseranlagen bis zum 31. Dezember 2015 auf Dichtheit von einem Sachkundigen geprüft werden. In Wasserschutzgebieten muss die Gemeinde frühere Fristen durch Satzung erlassen.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) führt eine landesweite Liste von Sachkundigen, die einer unabhängigen Stelle ihre Sachkunde nachgewiesen haben. Rechtliche Grundlagen und die Liste der Sachkundigen finden sich auf der Internetseite des LANUV unter www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm
Auf dieser Seite findet sich ebenfalls eine Musterbescheinigung, die Sachkundige zur Protokollierung der Prüfung verwenden müssen.
Die Ausführung einer Dichtheitsprüfung ist in der DIN EN 1610 für Neuanschlüsse und in der DIN 1986-3 für bestehende Anlagen beschrieben. Bei Neuanlagen erfolgt die Prüfung mit Luft oder Wasser. Dafür werden Leitungsabschnitte abgesperrt und ein definierter Druck mit Luft oder Wasser aufgebracht. Bei bestehenden Leitungen empfiehlt es sich vor der Druckprüfung eine TV-Untersuchung durchzuführen. Sollten keine sichtbaren Schäden vorhanden sein, wird die Kamerabefahrung bei Grundstücken, die nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen, als Dichtheitsnachweis anerkannt.
Die Abteilung Stadtentwässerung des Tiefbauamtes hält eine Broschüre zum Thema Dichtheitsprüfung vor. Die Ansprechpartner (siehe unten) stehen Ihnen gerne für weitere Informationen und Beratung zur Verfügung.
Im Programm "Wohnraum modernisieren – Standard" (Programmnummer 141) der Förderbank des Bundes und der Länder, der KfW Bankengruppe, sind sowohl die Durchführung der Dichtheitsprüfung als auch die Sanierung von Abwasserkanälen grundsätzlich als förderfähige Maßnahmen enthalten. Die Förderung erfolgt über ein zinsgünstiges Darlehen. Der aktuelle Zinssatz beträgt 2,62 % effektiv pro Jahr. Anträge sind vor Beginn der Maßnahme über eine Hausbank zu stellen. Weitere Informationen erteilt das Infocenter Wohnwirtschaft und Infrastruktur unter der Telefonnummer 0180 133 55 77.
Ansprechpartner
Herr Olaf Keuer
Sachbearbeiter der Abteilung Stadtentwässerung im Tiefbauamt
Telefon: 02246 15-290
Telefax: 02246 15-8290
E-Mail: Olaf.Keuer@Lohmar.de
Frau Christine Vogt
Abteilungsleiterin der Abteilung Stadtentwässerung im Tiefbauamt
Telefon: 02246 15-294
Telefax: 02246 15-8294
E-Mail: Christine.Vogt@Lohmar.de

