Dichtheit von privaten Abwasseranlagen
Undichte Abwasseranlagen schaden nicht nur der Natur sondern auch dem Betrieb von Kanal- und Kläranlagen.
Einerseits tritt Abwasser aus undichten Anlagen aus und verunreinigt so das Erdreich und das Grundwasser. Andererseits kann durch Undichtigkeiten auch Grundwasser in die Kanalisation gelangen und zu einer Überlastung des Leitungssystems und zu einer Verminderung der Reinigungsleistung von Kläranlagen führen.
Daher ist es notwendig, dass Abwasseranlagen dicht sind.
Die öffentlichen Abwasseranlagen werden in regelmäßigen Abständen untersucht und saniert. Die Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüwV-Kan) regelt die Prüf- und Sanierungsintervalle. Die gesetzliche Grundlage für die Prüfung von privaten Abwasseranlagen fand sich bislang im § 61 a des Landeswassergesetzes NRW (LWG).
Entsprechend der am 16. März 2013 in Kraft getretenen Änderung des Landeswassergesetzes ist der § 61 a LWG nun weggefallen.
Eine neue Rechtsverordnung soll zukünftig die Überwachung von öffentlichen und privaten Abwasseranlagen regeln.
Sobald die Rechtsverordnung in Kraft tritt, wird an dieser Stelle darüber weiter berichtet.
Bis dahin stehen Ihnen Frau Vogt und Herr Keuer unter den Rufnummern 02246 15-294 und 02246 15-290 gerne für weitere Informationen und Beratung zur Verfügung.
Ansprechpartner
Herr Olaf Keuer
Sachbearbeiter der Abteilung Stadtentwässerung im Tiefbauamt
Telefon: 02246 15-290
Telefax: 02246 15-8290
E-Mail: Olaf.Keuer@Lohmar.de
Frau Christine Vogt
Abteilungsleiterin der Abteilung Stadtentwässerung im Tiefbauamt
Telefon: 02246 15-294
Telefax: 02246 15-8294
E-Mail: Christine.Vogt@Lohmar.de

