Ihr Ansprechpartner zum Thema Google Street View
Seitens der Stadt Lohmar steht Ihnen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung:
Herr Dirk Jung
Sachbearbeiter im Haupt- und Rechtsamt
Telefon: 02246 15-120
Telefax: 02246 15-8120
E-Mail: Dirk.Jung@Lohmar.de
Google Street View
Microsoft Bing Maps StreetSide ist gestartet

- Für die blau gefärbten Regionen wird StreetSide angeboten. Quelle: Microsoft.
Update vom 4. Januar 2012:
Nahezu unbemerkt hat Microsoft in Deutschland in mehreren Regionen seinen Panoramadienst in Betrieb genommen. In Köln und Bonn wurden Ende 2011 Kamarafahrten unternommen. Die Bilder sind jedoch noch nicht veröffentlicht. Für den Rhein-Sieg-Kreis sind noch keine Kamerafahrten angekündigt.
Nur wenig Vorab-Widersprüche gegen Online-Panoramadienst Bing Maps StreetSide
Update vom 11. Oktober 2011:
Die Vorab-Widerspruchsfrist für Microsofts neuen Online-Panoramadienst Bing Maps StreetSide ist am 30. September abgelaufen. Laut einer Pressemeldung von Microsoft Deutschland wurde vom Vorab-Widerspruchsrecht in Deutschland 80.818 mal Gebrauch gemacht.
Der Zeitplan, wann und wo die nächsten Städte fotografiert werden, kann unter der Adresse http://www.microsoft.com/maps/de-DE/streetside-schedule.aspx eingesehen werden. Im November und Dezember finden u.a. in Bonn, Köln und im Rheinland Kamerafahrten statt. Ob die Fahrzeuge auch nach Lohmar kommen, ist nicht bekannt.
Zur Halbzeit der Frist vergleichsweise wenig Widersprüche gegen Microsoft Bing Maps StreetSide
Update vom 12. September 2011:
Zur Halbzeit der Widerspruchsfrist (sie endet am 30. September) vermeldet Microsoft Medienberichte zufolge nur etwa 40.000 Vorabwidersprüche gegen Bildveröffentlichungen in seinem Dienst Bing Maps StreetSide. Im Gegensatz dazu zählte Google bislang nahezu 250.000 Vorabwidersprüche gegen Veröffentlichungen in Street View.
Auch Lohmarinnen und Lohmarer können Vorabwiderspruch gegen Microsoft Bing Maps StreetSide einlegen
Update vom 8. September 2011:
Nun herrscht Klarheit, was die Möglichkeit des Einlegens des Vorabwiderspruchs angeht: Der Vorabwiderspruch ist bundesweit gültig und zwar auch für Regionen, in denen noch keine Aufnahmen für Microsoft Bing Maps StreetSide gemacht wurden, also etwa das Lohmarer Stadtgebiet. Wenn Sie also einer Veröffentlichung von Aufnahmen im Voraus widersprechen möchten, sollten Sie bis zum Fristablauf am 30. September von der Widerspruchsmöglichkeit auf der Seite von Bing Maps StreetSide Gebrauch machen. Sie haben dort die Möglichkeit, ein Online-Formular auszufüllen oder sich ein Formular herunter zu laden, das Sie postalisch innerhalb der Frist an Microsoft senden. Unabhängig davon ist nach erfolgter Veröffentlichung der Aufnahmen jederzeit im Nachhinein der Widerspruch möglich. Allerdings sind dann die Aufnahmen während der Dauer der Widerspruchbearbeitung weiterhin abrufbar.
Das Widerspruchsformular für den Vorabwiderspruch können Sie auch unter folgender Adresse anfordern:
Microsoft Deutschland GmbH
Widerspruch Bing Maps Streetside
Postfach 101033
80084 München
Wer den Widerspruch schriftlich einreichen will, sendet ihn an die o.a. Adresse innerhalb der Frist zurück.
Microsoft Bing Maps StreetSide wird Vorabwiderspruch ab 1. August ermöglichen
Update vom 20. Juli 2011:
Obwohl Microsoft aktuell in Lohmar keine Aufnahmen machen wird, kann man das für die Zukunft ja nicht gänzlich ausschließen. Daher ist es auch für die Lohmarer interessant zu erfahren, wie Microsoft die auf Druck der Datenschützer nunmehr "freiwillig" (eine gesetzliche Regelung dazu gibt es schlichtweg nicht) eingeräumte Möglichkeit des Widerspruchs gegen die Darstellung von Häusern und Wohnungen vor Veröffentlichung des Bildmaterials (sog. Vorabwiderspruch) handhaben will: Microsoft hat auf der Seite von Bing Maps StreetSide angekündigt, in der Zeit vom 1. August bis zum 30. September 2011 die befristete Möglichkeit zum Vorabwiderspruch anbieten zu wollen. Weitere Informationen (etwa zu der Form - online oder per Brief und die Anschrift für den schriftlichen Widerspruch) erhalten Sie auf der Seite in den Fragen/Antworten.
Auch Microsoft Bing Maps StreetSide wird Vorabwiderspruch ermöglichen
Update vom 10. Juni 2011:
Laut Pressemeldungen u.a. von "Welt Online" vom 10.06.2011 hat Microsoft seine Einstellung geändert und plant nun doch, eine Möglichkeit zum Vorabwiderspruch gegen die Veröffentlichung von Gebäudeansichten anzubieten. Auf der Bing Maps StreetSide-Seite findet man hierzu allerdings noch nichts. Derzeit werden laut dem dort abrufbaren Zeitplan gerade erst die ersten Städte in Süddeutschland abgefahren. Überhaupt sollen im Herbst 2011 zunächst wohl nur die 60 größten deutschen Städte angeboten werden. Auf Wikipedia belegt Lohmar Rang 375 in der Rangliste der Städte (Stand 10.06.2011).
Google-Fahrzeuge in Lohmar gesichtet
Update vom 19. Mai 2011:
Sie sind wieder in Lohmar und im Rhein-Sieg-Kreis unterwegs: Die auffälligen Fahrzeuge von Google wurden u.a. in Lohmar gesichtet. Zweck der Fahrten sei nicht die Erstellung neuer Panoramafotos, sondern die Verbesserung der Daten des Dienstes Google Maps. Lesen Sie hierzu den Artikel im General-Anzeiger-Bonn vom 19.05.2011.
Verbraucherzentrale rät zu Vorab-Widerspruch gegen Microsoft Bing Maps StreetSide
Update vom 4. Mai 2011:
Wie bereits berichtet, arbeitet auch Microsoft an einem Panorama-Bilderdienst. Dabei ist kein Vorab-Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Bildern geplant. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hält dies für rechtswidrig und hat ein Musterschreiben zur Verfügung gestellt, mit dem man bei Microsoft gegen die Veröffentlichung von Bildern Widerspruch einlegen kann. Falls der Widerspruch keinen Erfolg hat, können sich Betroffene an das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht als zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Auch hierfür stellt die Verbraucherzentrale ein Musterschreiben zur Verfügung.
Keine weiteren Veröffentlichungen von Bildern in Google Street View
Update vom 15. April 2011:
Der für Google zuständige Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat in einer Presseerklärung vom 11.04.2011 mitgeteilt, dass die Veröffentlichung weiterer Bilder für den Panoramadienst Street View in Deutschland nicht geplant sei. Allerdings behalte sich Google andere Entscheidungsoptionen offen. Weitere Vorab-Widersprüche gegen eine Veröffentlichung von Hausansichten seien nicht mehr erforderlich. Die Pläne von Microsoft, den eigenen Panoramafotodienst StreetSide ohne die Möglichkeit des Vorab-Widerspruchs einführen zu wollen, stoßen beim Datenschutzbeauftragten auf Kritik. Sie können sich die Presseerklärung herunterladen.
Keine neuen Fotos in Deutschland?
Update vom 11. April 2011:
Eine Meldung ging heute durch die Online-Medien: Angeblich plane Google keine neuen Straßenaufnahmen in Deutschland. Die bisherigen Aufnahmen von den 20 größten deutschen Städten blieben zwar weiter abrufbar, würden aber nicht mehr aktualisiert. Weitere Städte sollen nicht erscheinen. Die Kamerafahrten, die derzeit und zukünftig durchgeführt werden, dienten alleine der Verbesserung des Dienstes Google Maps. Hundertprozentig sicher ist das aber nicht: Google hat sich noch ein Hintertürchen offen gelassen. Auf der Seite "Street View Datenschutz und rechtliche Fragen" schreibt Google, dass "wir derzeit keine Pläne haben, über die bestehenden 20 größten deutschen Städte hinaus zusätzliche neue Bilder in Street View darzustellen." Aber Pläne kann man ja bekanntlich ändern. Deshalb hier noch einmal der Hinweis: Die Widerspruchsmöglichkeiten bleiben bestehen.
Auf Google Street View folgt nun Microsoft Bing Maps StreetSide
Update vom 8. April 2011:
Microsoft plant, seinen Kartendienst Bing Maps mit Panorama-Straßenansichten zu erweitern. Der neue Dienst heißt StreetSide. Einem Zeitplan kann man entnehmen, wann die Aufnahmen in Deutschland durchgeführt werden sollen. Anders als Google räumt Microsoft im Vorfeld keine Widerspruchsmöglichkeiten z.B. gegen die Veröffentlichung von Hausansichten ein. Man kann erst, wenn die Aufnahmen bereits erschienen sind, Widerspruch einlegen, indem man die betreffenden Bilder aufruft und online "ein Bildproblem" meldet.
Erste gerichtliche Entscheidung zu Google Street View
Update vom 17. März 2011:
Das Kammergericht Berlin hat auf seiner Internetseite eine Pressemeldung veröffentlicht, wonach Aufnahmen eines Hauses für Google Street View von der offenen Straße aus nicht zu beanstanden sind.
Landesbeauftragter für Datenschutz kritisiert Kodex
Update vom 8. März 2011:
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Ulrich Lepper hält den Datenschutz-Kodex für unzureichend: "Die Selbstregulierung der Internetwirtschaft gelingt mit diesem Kodex nicht. Deshalb ist jetzt der Gesetzgeber aufgefordert, die Privatsphäre mit einer umfassenden Regelung zu schützen. Auch die vom Bundesinnenminister angekündigte 'rote Linie', die gesetzlich gesichert werden soll, reicht bei weitem nicht aus." Lesen Sie die Pressemitteilung des Landesdatenschutzbeauftragten vom 28.02.2011
Datenschutz-Kodex für Geodatendienste unterzeichnet
Update vom 3. März 2011:
Laut einer Presseinformation des Branchenverbandes BITKOM vom 1. März 2011 wurde ein Datenschutz-Kodex für Geodatendienste an den Bundesinnenminister überreicht. Der Kodex enthält eine Selbstverpflichtung der Wirtschaft für Panorama-Bilderdienste im Internet. Neben weiteren sieben maßgeblichen Unternehmen hat auch Google den Kodex unterzeichnet.
Die Selbstverpflichtung soll nach aktueller Planung bis Herbst 2011 umgesetzt sein. Unter anderem wird es ein zentrales Internetportal der Anbieter geben. Dort erfahren Bürger, wie die Dienste funktionieren, ob ihre Stadt erfasst ist und welche Rechte sie haben. Es gibt Links zu Widerspruchsseiten der einzelnen Firmen. Auf diesen Seiten können Nutzer ihre Hausfassade direkt markieren und unkenntlich machen lassen. Dazu reichen wenige Klicks. Wer kein Internet hat, kann per Briefformular unkompliziert Widerspruch einlegen. Gesichter und Kfz-Kennzeichen werden generell verpixelt, auf Wunsch auch ganze Personen und Autos. Es wird eine kostenlose telefonische Beratungsstelle geben, die Fragen beantwortet und Hilfe anbietet.
Aufnahmen im Rhein-Sieg-Kreis geplant
Update vom 30. Januar 2011:
Google hat in einem Blog mitgeteilt, dass man Ende März wieder in Deutschland fahren werde, um Google Maps zu verbessern. Es sind dieselben Autos, die man auch für Street View genutzt habe - man habe aber derzeit keine Pläne, die aufgenommenen Bilder in Street View darzustellen. Sie finden den Fahrplan für die Fahrten hier. Danach werden die Fahrzeuge auch im Rhein-Sieg-Kreis unterwegs sein.
Google hat für die 20 größten Städte Street View gestartet
Update vom 18. November 2010:
Wie angekündigt, hat Google für die 20 größten Städte in Deutschland den Dienst Street View gestartet. Zum Beispiel können Sie die Oxfordstraße in Bonn aufrufen, indem Sie die Seite maps.google.de aufrufen und dort in das Suchfeld "bonn" eingeben. Daraufhin wird das Bonner Stadtgebiet dargestellt. Ziehen Sie nun das orange Männchen, das links oben angezeigt wird, über den Stadtplan und lassen Sie es über der Oxfordstraße los. Dann wird die Panoramaaufnahme der Oxfordstraße aufgerufen. Wenn Sie sich etwas umschauen, werden Sie bestimmt bald Gebäude finden, gegen deren Veröffentlichung Widerspruch eingelegt wurde und die daraufhin von Google unkenntlich gemacht wurden.
Für das Stadtgebiet Lohmar wurde noch kein Veröffentlichungstermin bekannt. Sie können auch schon vor Veröffentlichung der Bilder die Unkenntlichmachung von Gebäuden in die Wege leiten. Nutzen Sie hierzu die Widerspruchsmöglichkeiten auf dieser Seite.
Aufnahmen der Gemeinde Oberstaufen online
Update vom 2. November 2010:
Google Deutschland hat die ersten Bilder aus Deutschland online gestellt: Die bayerische Gemeinde Oberstaufen kann nun aus der Fußgänger-Perspektive betrachtet werden. Ein Termin für Lohmar oder die 20 größten Deutschen Städte ist noch nicht bekannt. Die Stadt Lohmar bietet Ihnen weiterhin die Möglichkeit an, Widerspruch gegen die Veröffentlichung Ihres Hauses einzulegen. Die gesammelten Widersprüche werden von der Stadtverwaltung monatlich an die Google Deutschland GmbH geschickt.
Google bietet Online-Widerspruch an
Update vom 18. August 2010:
Sie haben ab sofort zwei Möglichkeiten, die Unkenntlichmachung Ihres Gebäudes/Grundstücks im Internetdienst Google Street View zu erreichen:
- Google hat eine Online-Widerspruchsmöglichkeit in Betrieb genommen. Die Frist bis zum 15. Oktober 24.00 Uhr bezieht sich nur auf die 20 größten Deutschen Städte (unter anderem Bonn und Köln). Für alle anderen Gebiete in Deutschland bleibt diese Online-Widerspruchsmöglichkeit bis auf Weiteres verfügbar.
- Die Stadtverwaltung bietet Ihnen - wenn Sie von der von Google bereit gestellten Online-Widerspruchsmöglichkeit keinen Gebrauch machen möchten - auch weiterhin an, Ihren schriftlichen Widerspruch entgegen zu nehmen und an Google weiter zu leiten. Bitte lesen Sie hierzu die Informationen weiter unten auf dieser Seite.
Google kündigt Veröffentlichung von Aufnahmen an
Update vom 11. August 2010:
Wie Google auf seiner Website ankündigt, soll Street View noch im Jahr 2010 in den 20 größten Städten Deutschlands (darunter sind auch Köln und Bonn) gestartet werden. Einen genauen Termin könne man wegen der aufwändigen Vorarbeiten zur Umsetzung der gegenüber dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten gemachten Zusagen nicht nennen.
Die Stadtverwaltung weist nochmals darauf hin, dass Sie als Hausbesitzer oder -bewohner schon jetzt - also vor der Veröffentlichung der Aufnahmen in Street View - die Möglichkeit haben, Widerspruch gegen Street View einzulegen. Hierzu bietet die Stadt den Lohmarer Bürgerinnen und Bürgern den Download eines Musterwiderspruchs an, der ausgefüllt und unterschrieben an die Stadtverwaltung gesandt werden kann. Das Formular liegt auch an der Infotheke im Stadthaus und an der Zentrale im Rathaus aus. Die Stadtverwaltung leitet die gesammelten Widersprüche monatlich an Google weiter.
Antwortschreiben auf Widerspruch
Update vom 26. Juli 2010:
Beispiel eines Antwortschreibens von Google Germany GmbH zum Widerspruch Google Street View und Schutz der Persönlichkeitsrechte.
Bis auf weiteres keine Aufnahmefahrten im Rhein-Sieg-Kreis
Update vom 7. Juni 2010:
Google hatte beabsichtigt, im Mai und Juni 2010 u.a. im Rhein-Sieg-Kreis Aufnahmen für Street View zu machen. Laut den Angaben von Google sind die Fahrten bis auf Weiteres unterbrochen.
Formulare für Widersprüche gegen Google "Street View" erhältlich
Formulare für Widersprüche gegen Google "Street View" sind im Rathaus und Stadthaus der Stadt Lohmar sowie als Downloads auf dieser Seite erhältlich.
Der Internetdienst Google "Street View" plant, detaillierte Bilder von Straßenzügen und Häusern sowie Umgebung mit Spezialkamerafahrzeugen aufzunehmen und ins Netz zu stellen. So erscheinen dem Betrachter die Straßenzüge so, als würde er selbst direkt in der Straße stehen.
Viele Bürgerinnen und Bürger sind mit der Veröffentlichung der Aufnahmen nicht einverstanden. Da es Kommunen nicht möglich ist, pauschal für ihre Bürgerinnen und Bürger Widerspruch einzulegen, unterstützt die Stadt Lohmar sie bei der Wahrnehmung ihrer Interessen gegen Google "Street View", indem Formulare für Widersprüche zum Download bereit gehalten werden.
Ebenfalls liegen Formulare für Widersprüche, in die sich die Bürgerinnen und Bürger eintragen können, an der Zentrale im Rathaus und an der Infotheke im Stadthaus bereit. Die Stadt Lohmar wird die Widersprüche gebündelt an das Unternehmen Google weiterleiten.
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Stadt Lohmar in den Widerspruchsfällen nicht als Verfahrensbevollmächtigte der jeweiligen Widerspruchsführer fungiert, sondern lediglich die Weiterleitung des Widerspruchs im Rahmen des Bürgerservices anbietet.
Man kann auch direkt bei Google Widerspruch gegen die Veröffentlichung der Bilder erheben.
Im Widerspruch muss das Gebäude zusätzlich zur Adresse näher beschrieben werden (z.B. die Farbe des Hauses, Balkone, markante Gebäude in der Umgebung oder sonstige Auffälligkeiten), damit es unabhängig von der genauen Hausnummer identifiziert werden kann.
Ein Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen Person, von eigenen Kraftfahrzeugen und selbst bewohnten oder genutzten Gebäuden und von Grundstückseigentum kann bei Google formlos unter den folgenden Adressen eingelegt werden, per E-Mail an streetview-deutschland@google.com oder per Briefpost an Google Germany GmbH, betr. Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg. Eine Begründung des Widerspruchs ist grundsätzlich nicht erforderlich.
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) empfiehlt betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, die eine Veröffentlichung ablehnen, vorsorglich von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen, damit die Aufnahmen gar nicht erst im Internet publiziert werden können. Weitere Informationen des BMELV sind unter www.bmelv.de verfügbar.



