Oberverwaltungsgericht setzt Termin zur mündlichen Verhandlung im Klageverfahren wegen nächtlichen Fluglärms fest
In dem wegen nächtlichen Fluglärms geführten Klageverfahren der Stadt Lohmar gegen das Land Nordrhein-Westfalen hat das Oberverwaltungsgericht in Münster den Termin zur mündlichen Verhandlung auf Donnerstag, den 19. April 2012 festgesetzt.
In dem Klageverfahren geht es um die Anordnung aktiver Lärmschutzmaßnahmen durch Einführung einer Kernruhezeit.
Die von der Stadt Siegburg parallel geführten Klageverfahren werden an diesem Tag ebenfalls verhandelt. Daher wird die mündliche Verhandlung möglicherweise freitags fortgesetzt.

