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Friday, 2013-05-24

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Infoservice

Förderung der freiwilligen Jugendarbeit

Zuschüsse gewährt das Amt für Kinder und Jugendliche allen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) anerkannten Vereinen und Verbänden auf der Grundlage der Förderrichtlinien für

  • Freizeiten;
  • Bildungsveranstaltungen;
  • Jugendpflegematerial.


Des weiteren hat das Amt für Jugend, Familie und Bildung die Möglichkeit, die Teilnahme an Fereinfreizeiten von Kindern aus Familien mit geringem Einkommen (Arbeitslosigkeit / Sozialhilfe) mit einem Sonderzuschuss zu unterstützen.

Suchbegriff für das Anliegen

 
Entwicklungsstrategie