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Thursday, 2012-05-17

Information für Personen mit Übermittlungssperre

Im Zeitraum 9. Mai bis 31. Juli 2011 werden durch Erhebungsbeauftragte (Interviewer) Haushaltebefragungen durchgeführt. Für die Befragung wurden die Anschriften, an denen befragt wird, zufällig ausgewählt. Alle an der ausgewählten Anschrift wohnenden Personen sind auskunftspflichtig. Die Interviewer kündigen sich 3-4 Tage vorher an und vereinbaren einen Termin mit Ihnen.

Die Interviewer und die Erhebungsstellen haben keine Kenntnis über im Melderegister vorliegende Auskunfts-/Übermittlungssperren und sollen diese auch nicht im Rahmen eines Interviews zufällig erlangen.

Sie sind nicht verpflichtet, mit der Interviewerin bzw. dem Interviewer gemeinsam den Fragebogen auszufüllen. Sie haben die Möglichkeit, sich die Fragebögen aushändigen zu lassen.

Der Auskunftspflicht sollte durch Übersendung des selbst ausgefüllten Fragebogens oder durch Nutzung des Online-Fragebogens (die Zugangsdaten zum Online-Fragebogen stehen auf dem Fragebogen) nachgekommen werden. Den Fragebogen können Sie somit online oder an Hand des Papierformulars ausgefüllt an IT.NRW senden.

 
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