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Unwetterfolgen - Weitere Nothilfen und Unterstützung für Betroffene

Meldung vom

Nachdem die Stadtverwaltung mit einem eigenen Soforthilfeprogramm seit nun einer Woche Betroffene mit 300 Euro unterstützt, werden seit Beginn dieser Woche auch die Anträge auf die Soforthilfe des Landes Nordrhein-Westfalen von der Stadtverwaltung bearbeitet.

Betroffene können nun weitere finanzielle Unterstützung erhalten. Am Donnerstag, 22. Juli 2021 hat der Stadtrat in einer Sondersitzung die Richtlinie über die Verteilung von Nothilfen an Privathaushalte, die durch das Unwetter am 14./15. Juli 2021 Schäden erlitten haben, beschlossen.

Nach dieser Richtlinie werden die auf den städtischen Konten eingegangenen Spenden an die Betroffenen verteilt. Die Richtlinie und der Antrag auf Gewährung von Nothilfen stehen auf der Internetseite der Stadt Lohmar zur Verfügung.

Mieter*innen von selbst genutztem Wohnraum und Eigentümer*innen von selbst genutztem oder vermietetem Wohnraum können Anträge bis zum 31. August 2021 stellen. Pro Haushalt ist eine Person antragsberechtigt. In der Regel können nur Schäden über 5.000 Euro Nothilfeleistungen auslösen. Hiervon ausgenommen sind Härtefälle.

Über die Bewilligung der Nothilfen entscheidet eine Nothilfekommission nach Maßgabe der vom Stadtrat beschlossenen Richtlinie.

Bereits erhaltene oder spätere Soforthilfen, Versicherungsleistungen oder andere finanzielle Unterstützungen werden bei der Bewilligung berücksichtigt.

Außerdem haben sich einige lokale und überregionale Einzelhandels- und Dienstleistungsunternehmen bereit erklärt, betroffenen Kunden Rabatte für die Beschaffung von Haushaltsgegenständen zu gewähren. Eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage im Einzelhandel steht auf der Internetseite der Stadtverwaltung zur Verfügung. Wer keine Möglichkeit hat, die Bescheinigung auszudrucken, kann das Dokument im Stadthaus an der Info-Theke abholen. Rabatte oder Preisnachlässe sind freiwillige Leistungen der Unternehmen, es besteht kein Rechtsanspruch darauf. Informationen über Unternehmen, die Preisnachlässe einräumen, liegen der Stadtverwaltung nicht vor.

Das Bürgertelefon 02246 15-444 und das neu eingerichtete E-Mail-Postfach BuergerinfoqGWhuiNepB7xY5qXhWmwnLohmarde haben die Bürger*innen sehr gut zur Kommunikation mit der Stadtverwaltung bezüglich der Bewältigung der ersten Unwetterfolgen genutzt. Beide Serviceleistungen der Stadtverwaltung enden zum 31. Juli 2021. Bürger*innen können sich ab dem 1. August über die regulären Kommunikationsmöglichkeiten an die Stadtverwaltung wenden.

Kontakt: Stadt Lohmar, Beigeordneter Andreas Behncke; E-Mail: Andreas.BehnckeqGWhuiNepB7xY5qXhWmwnLohmarde