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Eröffnungsbilanz

Zu Beginn der Umstellung auf das NKF musste eine Eröffnungsbilanz erstellt werden. Als Eröffnungsbilanz bezeichnet man eine erstmalig aufgestellte Bilanz. Für diese Bilanz gelten besondere Regeln. Die Bewertung von Vermögen ist in der Eröffnungsbilanz anders geregelt als bei später aufzustellenden Bilanzen. So erfolgt beispielsweise die Bewertung zu vorsichtig geschätzten Zeitwerten anstatt zu tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Auf der Aktivseite einer Bilanz wird das Vermögen mit den zum Bilanzstichtag ermittelten Werten aufgeführt.

Auf der Passivseite werden das Eigenkapital und das Fremdkapital dargestellt.

Die Gliederung beider Bilanzseiten erfolgt nach der Fristigkeit. Eine genaue Gliederung ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

Die Bilanz ist ein Bestandteil des Jahresabschlusses. In ihr werden das Vermögen (Aktiva) und das Kapital (Passiva) einander wertmäßig zum Stichtag 31. Dezember gegenüber gestellt.

Die linke Seite der Bilanz nennt man "Aktiva". Sie gibt Auskunft über die Verwendung der eingesetzten finanziellen Mittel, über die Zusammensetzung des Vermögens. Die rechte Seite der Bilanz nennt man "Passiva". Sie gibt Auskunft über die Mittelherkunft durch Fremdkapital, zum Beispiel Ansprüche der Gläubiger gegenüber einem Kreditnehmer, und des Eigenkapitals als Differenz zwischen Vermögen und Fremdkapital.

Die Bilanz ist immer ausgeglichen, das heißt, die Summe der Aktiva entspricht der Summe der Passiva.

 

Den Bericht zur Prüfung der Eröffnungsbilanz können Sie nachfolgend herunterladen:

Eröffnungsbilanz 2007

Die Eröffnungsbilanz der Stadt Lohmar zum 01.01.2007 stellt sich wie folgt dar: