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Jahresrechnung 2014

Gemäß § 95 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) haben Gemeinden zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, der unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt.

Der Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2014 der Stadt Lohmar wurde vom Rat in seiner Sitzung am 07.12.2015 festgestellt und mit Schreiben vom 09.03.2016 von der Kommunalaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises zur Kenntnis genommen.

Die Jahresrechnung 2014 können Sie nachfolgend herunterladen: