Anliegen Amtsvormundschaften
Beschreibung
Amtsvormundschaften treten kraft Gesetzes oder kraft Bestellung durch das Familiengericht ein, wenn die oder der Minderjährige nicht oder nicht mehr unter der elterlichen Sorge steht.
Die Aufgaben des Vormundes sind:
- die Personensorge,
- die Vermögenssorge,
- das Aufenthaltsbestimmungsrecht,
- die Gesundheitsfürsorge.
Ihre Ansprechpartner/-innen
(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen.)
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Andrea Haag
Sachbearbeiterin in der Abteilung Verwaltungsdienste im Amt für Jugend und FamilieTelefon 02246 15-300 Fax 02246 15-700300 E-Mail Andrea.Haag Lohmarde