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Anliegen Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen

Beschreibung

Im Bürgeramt kann die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges gemäß § 14 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungverordnung - FZV) vorgenommen werden.

Sie benötigen für die Außerbetriebsetzung folgende Unterlagen

  • Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Kfz-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Nummernschilder (Kennzeichen)

Zu entrichtende Gebühren:

  • 16,50 EUR

SU-Kennzeichen können auf Wunsch reserviert werden (z.B. bei Fahrzeugen, die während des Winters außer Betrieb gesetzt werden, und zum Sommer wieder zugelassen werden sollen). Kosten 2,60 EUR

Online-Service

Internetbasierte Außerbetriebsetzung (für Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2015 zugelassen wurden)

Ihre Ansprechpartner/-innen

(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen.)