Anliegen Abmeldung von Kraftfahrzeugen
Beschreibung
Im Bürgeramt kann die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges gemäß § 14 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungverordnung - FZV) vorgenommen werden.
Sie benötigen für die Außerbetriebsetzung folgende Unterlagen
- Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kfz-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
- Nummernschilder (Kennzeichen)
Zu entrichtende Gebühren:
- 16,50 EUR
SU-Kennzeichen können auf Wunsch reserviert werden (z.B. bei Fahrzeugen, die während des Winters außer Betrieb gesetzt werden, und zum Sommer wieder zugelassen werden sollen). Kosten 2,60 EUR
Online-Service
Internetbasierte Außerbetriebsetzung (für Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2015 zugelassen wurden)
Ihre Ansprechpartner/-innen
(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen.)
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Meike Klimkeit
Sachbearbeiterin in der Abteilung Bürgerservice im OrdnungsamtTelefon 02246 15-206 Fax 02246 15-933 E-Mail Meike.Klimkeit Lohmarde -
Melanie Lehnen
Sachbearbeiterin in der Abteilung Bürgerservice im OrdnungsamtTelefon 02246 15-207 Fax 02246 15-933 E-Mail Melanie.Lehnen Lohmarde -
Jana Nowotnik
Sachbearbeiterin in der Abteilung Bürgerservice im OrdnungsamtTelefon 02246 15-208 Fax 02246 15-933 E-Mail Jana.Nowotnik Lohmarde -
Thomas Porsche
Sachbearbeiter in der Abteilung Bürgerservice im OrdnungsamtTelefon 02246 15-482 Fax 02246 15-700482 E-Mail Thomas.Porsche Lohmarde -
Sabine Caspari
Sachbearbeiterin in der Abteilung Bürgerservice im OrdnungsamtTelefon 02246 15-203 Fax 02246 15-700203 E-Mail Sabine.Caspari Lohmarde