Zum Hauptinhalt springenZum Hauptmenü springenZum Seitenmenü springenZur Suche springenZum Seitenfuß springen

Anliegen Eintragung einer Baulast

Beschreibung

In vielen Fällen ist es dem Bauherrn/Grundstückseigentümer infolge ungünstiger Lage oder Beschaffenheit seines Grundstückes nicht möglich, die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Bebauung seines Grundstückes zu schaffen.
So kann z. B. die Herstellung von Stellplätzen unmöglich sein oder es an der wegemäßigen Erschließung fehlen.
In solchen Fällen kann ein anderer Grundstückseigentümer diese öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen ganz oder teilweise auf sein Grundstück übernehmen.
Um diese Übernahmeverpflichtung auf Dauer zu sichern, ist es erforderlich, eine Baulast zu bestellen.
Diese Baulast wird in das sog. Baulastenverzeichnis eingetragen. Die Übernahme einer solchen Baulast erklärt der Grundstückseigentümer durch Unterzeichnung einer entsprechenden Erklärung bei der Bauaufsichtsbehörde oder vor einem Notar.
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen.
Dementsprechend kann eine solche Baulast (z. B. Stellplatz auf dem Nachbargrundstück) auch nur gelöscht werden, wenn ein öffentliches Interesse an ihr nicht mehr besteht.
Man kann auch Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis erhalten.

Benötigte Unterlagen

Formloser Antrag auf Baulasteneintragung, Eigentumsnachweis (aktueller Grundbuchauszug), Lageplan mit Eintragung der Baulastfläche (zweifach).

Bearbeitungskosten

Die Kosten sind abhängig vom Zeitaufwand, sie betragen mindestens 50 EUR und höchstens 250 EUR. Ein Auszug aus dem Baulastenverzeichnis kostet je Grundstück 100 EUR, jedoch höchstens 150 EUR. Die schriftliche Auskunft darüber, dass kein Baulastenblatt besteht, kostet je Grundstück 30 EUR.

Zugeordnete(s) Formular(e)

Ihre Ansprechpartner/-innen

(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen.)