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Anliegen Beurkunden

Beschreibung

Die Urkundsperson des Amtes für Jugend und Familie erstellt kostenlos u. a. folgende Urkunden:

  • die Erklärung, durch die die Vaterschaft anerkannt wird,
  • die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Kindes, sofern die unterhaltsberechtigte Person zum Zeitpunkt der Beurkundung das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
  • die Erklärung der Eltern eines außerhalb der Ehe geborenen Kindes über die gemeinsame Sorge.

Ihre Ansprechpartner/-innen

(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen.)