Anliegen Brauchtumsveranstaltungen
Beschreibung
Vor der Durchführung von Brauchtums- und Karnevalsumzügen ist beim Ordnungsamt ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung von Brauchtumsveranstaltungen gemäß § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) zu stellen.
Vorgehensweise, Antragsformular, Merkblatt usw. siehe Homepage des Rhein-Sieg-Kreises.
Zugeordnete(s) Formular(e)
Ihre Ansprechpartner/-innen
(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen.)
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Silke Köhler
Abteilungsleiterin in der Abteilung Bürgerservice im OrdnungsamtTelefon 02246 15-221 Fax 02246 15-932 E-Mail Silke.Koehler Lohmarde