Anliegen Denkmalbehörde
Beschreibung
Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Lohmar berät Sie in allen Fragen im Zusammenhang mit Denkmalschutz und Denkmalpflege.
Insbesondere ist sie zuständig für Eintragungen in die Denkmalliste, denkmalrechtliche Erlaubnisverfahren, ordnungsbehördliche Maßnahmen, für die Ausstellung von steuerlichen Bescheinigungen gemäß Einkommensteuergesetz sowie die Erteilung von Zuschüssen.
Informationen
- Merkblatt für Denkmaleigentümer*innen
[PDF, 113 KB]
Denkmalpflegeplan und Denkmalliste
Beispiel Handwerkerrechnung
- Merkblatt, Beispiel Aufbau Handwerkerrechnung
[PDF, 551 KB]
Für die Aufbereitung der einzureichenden Unterlagen zum Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach §§ 7i, 10f, 11b des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Zugeordnete(s) Formular(e)
- Antrag auf Ausstellen einer Bescheinigung nach § 36 Denkmalschutzgesetz (DSchG)
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für geringfügiges Veränderungen gem. § 9 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG)
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG)
Ihre Ansprechpartner/-innen
(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen.)
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Marion Verlage
Sachbearbeiterin in der Abteilung Stadtplanung im Bauaufsichts- und PlanungsamtTelefon 02246 15-334 Fax 02246 15-700334 E-Mail Marion.Verlage Lohmarde