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Anliegen Eigentümer von Denkmälern

Beschreibung

Als Eigentümer eines Denkmals obliegen Ihnen sowohl Rechte als auch Pflichten:

Rechte:

  • Information und Beratung
    Die Mitarbeiter geben Ihnen gerne Informationen zur Geschichte des Denkmals, unterstützen Sie aber auch in allen technischen Fragen bei Reparatur- und Sanierungsangelegenheiten.
  • Zuschüsse und Förderung
    Es bestehen mehrere Möglichkeiten bei der Bezuschussung und Förderung von Denkmälern. Die Mitarbeiter sind Ihnen ggf. beim Ausfüllen der Anträge behilflich.
  • Steuerliche Vergünstigungen
    Bescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt werden von der Unteren Denkmalbehörde ausgestellt. Außerdem liegt eine Broschüre "Steuertipps für Denkmaleigentümer" für Sie bereit. Grundsätzlich kommen steuerliche Vergünstigungen nur dann in Betracht, wenn die Maßnahmen vor Beginn mit der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt worden sind und mit der Ausführung übereinstimmen.
  • Übernahmeanspruch
    Die Übernahme eines Denkmals durch die Gemeinde kann verlangt werden, wenn die Pflicht zur Erhaltung wirtschaftlich nicht zumutbar ist.



Pflichten:

  • Instandhaltungs- und Nutzungspflicht
    Die Instandhaltungs- und Nutzungspflicht umfasst sowohl die sachgemäße Behandlung und Schutz vor Gefährdung als auch die substanzgerechte Nutzung.
  • Genehmigungspflicht von Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen
    Es ist zu beachten, dass jede Veränderung, Reparatur, Sanierung usw. eine sog. Erlaubnis gem. § 9 DSchG erfordert. Die Untere Denkmalbehörde berät zusammen mit dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege und dem Eigentümer den Antrag, bis ein Konsens besteht, und erteilt dann die Genehmigung. Der Begriff "Veränderung" ist dabei eng gefasst und umfasst nicht nur Baumaßnahmen, für die eine Baugenehmigung eingeholt werden muss, sondern jeden, auch den kleinsten, Substanzeingriff, jede Reparatur, sei es im Keller oder am Dach, jeden Anstrich, jeden um- oder Anbau.
  • Eigentümerwechsel
    Der Verkauf eines Denkmals ist innerhalb eines Monats bei der Unteren Denkmalbehörde anzuzeigen.
  • Auskunftspflicht
    Als Besitzer sind Sie verpflichtet, alle zur Durchführung des Denkmalschutzgesetzes notwendigen Auskünfte zu erteilen.
  • Gewährung des Betretungsrechts
    Dieses Recht ist den Mitarbeitern der Unteren Denkmalbehörde/des Rheinischen Amts für Denkmalpflege zur Prüfung und Untersuchung zu gewähren.

Ihre Ansprechpartner/-innen

(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen.)