Zum Hauptinhalt springenZum Hauptmenü springenZum Seitenmenü springenZur Suche springenZum Seitenfuß springen

Anliegen Lastschrifteinzug

Beschreibung

Für wiederkehrende Forderungen (z. B. Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Musikschulentgelte, Kindergartenbeiträge, Mieten und Pachten usw.) können Sie der Stadtkasse Lohmar eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilen. Dann haben Sie die Vorteile, für diese Zahlungen nicht mehr zu Ihrem Kreditinstitut - Bank oder Sparkasse - laufen zu müssen. Mahngebühren und Säumniszuschläge für irrtümlich verpasste Zahlungstermine sind dann für Sie kein Thema mehr. Die Stadtkasse bucht die Beträge rechtzeitig zum Fälligkeitstermin von Ihrem Konto ab. Ein weiterer Vorteil beim Lastschrifteinzug sind die geringeren Bankgebühren gegenüber Einzelanweisungen oder Dauerauftrag.
Die Einzugsermächtigung muss mit einer Original-Unterschrift eingereicht werden.

Und das Risiko?

Sie haben gar keines! Können Sie eine Buchung nicht nachvollziehen und lässt sich eine telefonische Klärung mit der Stadtkasse nicht erreichen, widersprechen Sie der Buchung bei Ihrem kontoführenden Institut. Dies ist bis zu vier Wochen nach Abbuchung möglich. Der Betrag wird Ihrem Girokonto kostenlos wieder gutgeschrieben. Übrigens: Ein Rückruf einer versehentlich getätigten Überweisung oder eines ausgeführten Dauerauftrages ist dagegen nicht möglich!

Wird in einem Zeitraum von 36 Monaten keine SEPA-Lastschrift mehr eingezogen, verliert das SEPA-Mandat seine Gültigkeit. Bitte erteilen Sie mit dem Formular eine neue Ermächtigung zum Abbuchen.

Widerruf

Wollen Sie Ihre Einzugsermächtigung widerrufen, schicken Sie einfach eine kurze Mitteilung an die Stadtkasse Lohmar.

Zugeordnete(s) Formular(e)

Ihre Ansprechpartner/-innen

(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen.)