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Anliegen Fraktionen

Beschreibung

Fraktionen (§ 56 Gemeindeordnung - GO NRW) sind freiwillige Vereinigungen von Ratsmitgliedern. Eine Fraktion besteht im Lohmarer Rat aus mindestens zwei Personen.
Die Fraktionen wirken bei der Willensbildung und Entscheidungsfindung in der Vertretung mit.
Die Stadt gewährt den Fraktionen Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung.

Weitere Informationen zu den Fraktionen im Rat der Stadt Lohmar.

Ihre Ansprechpartner/-innen

(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen.)