Anliegen Gaststättenwesen
Beschreibung
Nach § 12 Abs. 1 des Gaststättengesetzes kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen aus besonderen Anlässen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden. Ein besonderer Anlass wäre z.B. Sportfest, Weinfest, Schützenfest, Karnevalsveranstaltung etc.
Die Gebühr für die vorübergehende Gestattung beträgt 61 EUR.
Zugeordnete(s) Formular(e)
Ihre Ansprechpartner/-innen
(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen.)
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Christian Buchmann
Sachbearbeiter in der Abteilung Ordnungsangelegenheiten im OrdnungsamtTelefon 02246 15-222 Fax 02246 15-700222 E-Mail Christian.Buchmann Lohmarde