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Anliegen Grundstücksentwässerung

Beschreibung

Sollen Grundstücke, die nicht von öffentlicher Kanalisation tangiert werden, bebaut werden oder sind sie bebaut und bewohnt, so muss zur Sicherung der Entwässerung eine Grundstücksentwässerungsanlage (Kleinkläranlage) erstellt und betrieben werden. Die Genehmigung einer solchen Anlage und die Erlaubnis der damit verbundenen Gewässerbenutzung erteilt die untere Wasserbehörde des Rhein-Sieg-Kreises:
Rhein-Sieg-Kreis
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Telefon: 02241 132304 oder 132306
Fax: 02241 132179.
Der erforderliche Antrag, bei der Stadt Lohmar, Tiefbauamt erhältlich, muss schriftlich dreifach über den Bürgermeister der Stadt Lohmar beim Rhein-Sieg-Kreis gestellt werden. Der Antrag wird Bestandteil der Genehmigung und Erlaubnis. Dreifach, weil je eine Ausfertigung zur Antragstellerin oder zum Antragsteller und zur Stadt gehen und die dritte Ausfertigung beim Rhein-Sieg-Kreis bleibt. Eine ausführliche Information und Beratung bietet die Stadt Lohmar ebenso wie die untere Wasserbehörde des Rhein-Sieg-Kreises an. Die laufenden Kosten für die Entsorgung des Abwassers richten sich nach der Menge in Abhängigkeit vom aktuellen Gebührensatz in Euro/m³. Wird im Bereich des Grundstückes eine öffentliche Kanalisation mit Anschlussmöglichkeit hergestellt, so ist die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer berechtigt bzw. verpflichtet, ihr bzw. sein Grundstück mittels einer Hausanschlussleitung anzuschließen. Im Zuge der Anschlussarbeiten wird die private Kleinkläranlage außer Betrieb genommen. Sie muss endgereinigt werden, bevor sie verfüllt, beseitigt oder umfunktioniert wird.

Ihre Ansprechpartner/-innen

(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen.)