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Anliegen Haushalt

Beschreibung

Die Gemeinde hat nach § 78 GO NW für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung

  • der Erträge und Aufwertungen des Ergebnisplanes des Haushaltsjahres
  • der Einzahlungen und Auszahlungen des Ergebnisplanes des Haushaltsjahres des Gesamtbetrages der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und(Kreditermächtigung) erforderlich ist
  • des Gesamtsbetrages der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Ausgaben für Investitionen belasten (Verpflichtungsermächtigungen)
  • der Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage und der Verringerung der allgemeinen Rücklage des Höchtsbetrages der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen
  • der Steuersätze für die Grundsteuer A und B und die Gewerbesteuer
  • des Jahres, in dem der Haushaltsausgleich wider hergestellt ist


Der Haushaltssatzung ist als Anlage der Haushaltsplan beigefügt. Er enthält alle im Haushaltsjahr vorgesehenen Erträge und Aufwendungen des Ergebnisplanes sowie Einzahlungen und Auszahlen des Finanzplanes der Stadt Lohmar.

Der Entwurf der Haushaltssatzung liegt nach Einbringung in den Rat und vorheriger Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Lohmar an sieben Tagen öffentlich aus. Einwohner und Abgabepflichtige können innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf erheben.

Über diese Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung. Die endgültige Haushaltssatzung der Stadt Lohmar wird ebenfalls nach vorheriger Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt an 7 Tagen zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Zu diesem Zeitpunkt bestehen jedoch keine Einwendungsmöglichkeiten mehr.

Die Einsichtnahme erfolgt an der Info-Theke während der allgemeinen Öffnungszeiten.

Weitere Informationen finden Sie unter
Haushaltssatzung der Stadt Lohmar.

Ihre Ansprechpartner/-innen

(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen.)