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Anliegen Jahresrechnung

Beschreibung

In der Jahresrechnung weist der für das Finanzwesen zuständige Bedienstete einer Gemeinde das Ergebnis der Haushaltswirschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Schulden zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres nach.

Der Rat der Gemeinde beschließt die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung und entscheidet über die Entlastung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters.

Das Ergebnis der Prüfung wird in einem Rechenschaftsbericht zusammengefasst. Die Jahresrechnung wird jedes Jahr veröffentlicht.

Ihre Ansprechpartner/-innen

(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen.)