Anliegen Klärgruben
Beschreibung
Kleinkläranlagen sind kleine Abwasserbehandlungsanlagen, an die bis zu 50 Einwohnerinnen und Einwohner angeschlossen werden können. Die DIN 4261 regelt die Anwendung, Bemessung und Ausführung sowie den Betrieb und die Wartung von Kleinkläranlagen.
Kleinkläranlagen bedürfen einer wasserrechtlichen Genehmigung der unteren Wasserbehörde. Entsprechende Anträge sind sowohl bei der unteren Wasserbehörde als auch bei der Stadt Lohmar erhältlich.
- Landrat
des Rhein-Sieg-Kreises
-Untere Wasserbehörde-
Kaiser-Wilhelm Platz 1
53721 Siegburg - Stadt Lohmar
Tiefbauamt
Hauptstraße 27-29
53797 Lohmar
Ihre Ansprechpartner/-innen
(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen.)
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Andreas Pawliczek
Sachbearbeiter in der Abteilung Straßenbau und Stadtentwässerung im TiefbauamtTelefon 02246 15-292 Fax 02246 15-700292 E-Mail Andreas.Pawliczek Lohmarde