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Anliegen Lebenspartnerschaften

Beschreibung

Zwei Personen gleichen Geschlechts können in Deutschland seit 01.08.2001 eine Lebenspartnerschaft begründen.

Zuständig für die Beurkundung einer Lebenspartnerschaft ist in Nordrhein-Westfalen das Standesamt. In Standesämtern werden die Lebenspartnerschaften in den Trauzimmern beurkundet.

Einzelheiten erfragen Sie bitte bei den u. a. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern.

Öffnungszeiten des Standesamtes:

montags 8.30 - 12.00 Uhr
und 14.00 - 18.00 Uhr
dienstags 8.00 - 12.00 Uhr
mittwochs 8.00 - 12.00 Uhr
donnerstags 8.00 - 12.00 Uhr
freitags 8.00 - 12.00 Uhr

Ihre Ansprechpartner/-innen

(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen.)