Anliegen Lebenspartnerschaften
Beschreibung
Zwei Personen gleichen Geschlechts können in Deutschland seit 01.08.2001 eine Lebenspartnerschaft begründen.
Zuständig für die Beurkundung einer Lebenspartnerschaft ist in Nordrhein-Westfalen das Standesamt. In Standesämtern werden die Lebenspartnerschaften in den Trauzimmern beurkundet.
Einzelheiten erfragen Sie bitte bei den u. a. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern.
Öffnungszeiten des Standesamtes:
montags 8.30 - 12.00 Uhr
und 14.00 - 18.00 Uhr
dienstags 8.00 - 12.00 Uhr
mittwochs 8.00 - 12.00 Uhr
donnerstags 8.00 - 12.00 Uhr
freitags 8.00 - 12.00 Uhr
Ihre Ansprechpartner/-innen
(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen.)
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Silke Köhler
Abteilungsleiterin in der Abteilung Bürgerservice im OrdnungsamtTelefon 02246 15-221 Fax 02246 15-932 E-Mail Silke.Koehler Lohmarde