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Anliegen Steuerkarte

Beschreibung

Die Zuständigkeit zur Ausstellung und Änderung der Lohnsteuerkarten liegt ab dem 01.01.2011 beim Finanzamt Siegburg.
 
Für das Jahr 2011 werden keine neuen Steuerkarten ausgestellt, die Lohnsteuerkarten 2010 behalten weiterhin Gültigkeit. Sollten sich Änderungen ergeben, die auf der Lohnsteuerkarte einzutragen sind, z. B. Änderung der Steuerklasse, Geburt eines Kindes, Eheschließung, Kirchenein- oder -austritt, ist das Finanzamt Siegburg zuständig.

Falls Sie im Jahr 2011 zum ersten Mal eine Lohnsteuerkarte, oder eine Ersatzlohnsteuerkarte benötigen, stellt Ihnen das Finanzamt Siegburg eine Bescheinigung aus.

Ab dem Jahr 2012 wird es vorraussichtlich keine Steuerkarte mehr in Papierform geben, dann erfolgt die Meldung der Steuerdaten elektronisch über den Arbeitgeber.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Finanzamt Siegburg (Telefon 02241 105-0), unter www.elster.de oder im Flyer 'Die elektronische Steuerkarte' (PDF-Datei, 188 KB), der im Foyer des Stadthauses ausliegt.

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