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Anliegen Mahnungen

Beschreibung

Sollten Sie es versäumt haben, eine städtische Forderung zu begleichen, werden Sie auf die offene fällige Forderung hingewiesen. Wegen der verspäteten Zahlung wird entsprechend den Bestimmungen der Kostenordnung NRW eine Mahngebühr von mindestens 6 EUR und maximal 52 EUR erhoben. Z.B. bei Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer etc. werden von Ihnen zusätzlich je angefangenen Monat der Säumnis Säumniszuschläge i.H. von 1 % der auf volle 50 EUR abgerundeten Hauptforderung erhoben. Sofern dann immer noch nicht gezahlt wude, werden die fälligen Forderungen mit Mitteln der Zwangsvollstreckung beigetrieben. Auch die Vollstreckung verursacht zusätzliche erhebliche Kosten.

Wurde Ihnen eine Mahnung zugeschickt, obwohl Sie gezahlt haben, überprüfen Sie bitte erst die Angaben im Verwendungszweck Ihrer Überweisung. Die Stadtkasse benötigt unbedingt das auf der Rechnung oder im Bescheid mitgeteilte Kassenzeichen. Fehlt diese Angabe, so ist eine korrekte Buchung nicht möglich. Bitte beachten Sie auch, ob Ihnen aufgrund eines Bank- oder Überweisungsfehlers der Überweisungsbetrag wieder gutgeschrieben wurde.

Es kann auch sein, dass sich Ihre Überweisung und die Mahnung überschnitten haben. Das Datum, bis zu dem Zahlungseingänge berücksichtigt wurden, ist in der Mahnung angegeben.

Sofern Sie den Grund der Mahnung nicht feststellen können, setzen Sie sich bitte mit der Buchhaltung der Stadtkasse telefonisch in Verbindung. Die zuständige Sachbearbeiterin bzw. der Sachbearbeiter sind auf der Mahnung angegeben. Bitte halten Sie das Kassenzeichen und evtl. Einzahlquittungen bereit.

Zur Vermeidung von Mahnungen empfiehlt Ihnen die Stadtkasse Lohmar die Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung.

Ihre Ansprechpartner/-innen

(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen.)