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Anliegen Martinsfeuer

Beschreibung

Spätestens 4 Wochen vor Durchführung eines Martinsumzuges und eines Martinsfeuers oder Brauchtumsfeuers sind diese beim Ordnungsamt anzuzeigen.

Hinsichtlich des Martinsfeuers / Brauchtumsfeuers wird auf § 14 der Lohmarer Stadtordnung besonders hingewiesen.

Zugeordnete(s) Formular(e)

Ihre Ansprechpartner/-innen

(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen.)