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Anliegen Melderegisterauskunft

Beschreibung

einfache Melderegisterauskunft

Gegen Entrichtung einer Gebühr kann aus dem Melderegister über einzelne bestimmte Einwohner Auskunft erteilt werden. Das gilt auch für eine Vielzahl namentlich bezeichneter Einwohner. Auskünfte können grundsätzlich nur über Vor- und Familiennamen, den Doktorgrad und aktuelle Anschriften erteilt werden. Eine Auskunft kann nur auf persönliche oder schriftliche Anfrage erteilt werden.

Benötigte Unterlagen:

Möglichst genaue Angaben über die Person, wie Familienname, Vorname, Geburtsdatum, aktuelle oder frühere Anschrift in Lohmar, damit die Person identifiziert werden kann sowie zur Vermeidung von Personenverwechslungen.

Gebühr: 11 EUR je Person, wenn örtliche Ermittlungen gewünscht waren: 35 EUR.
Die Gebühr ist im Voraus oder auf Anforderung zu zahlen.

erweiterte Melderegisterauskunft

Soweit jemand ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft macht, können ihm zusätzlich zu einer einfachen Melderegisterauskunft folgende Daten eines einzelnen bestimmten Einwohners mitgeteilt werden:

  • Tag und Ort der Geburt
  • Frühere Vor- und Familiennamen
  • Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht
  • Staatsangehörigkeit
  • Frühere Anschriften
  • Tag des Ein- und Auszuges
  • Gesetzliche Vertreterin oder Gesetzlicher Vertreter
  • Sterbetag und -ort

Benötigte Unterlagen:

Als Nachweis des berechtigten Interesses gelten z.B. ein Zahlungsbefehl, ein Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, sonstige Unterlagen über Rechtsbeziehungen wie Verträge, Gerichtsurteile, Bestellung zum Nachlasspfleger, bei Hauseigentümern der Grundsteuerbescheid oder Grundbuchauszug.

Die Meldebehörde hat den Betroffenen über die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft unter Angabe des Datenempfängers unverzüglich zu unterrichten. Die Unterrichtung erfolgt nicht, wenn das Vorliegen eines rechtlichen Interesses glaubhaft gemacht wurde.

Gebühr: 15 EUR je Betroffener.

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Melderegisterauskunft nach § 44 Bundesmeldegesetz online beantragen

Melderegisterauskunft nach § 49 Bundesmeldegesetz online beantragen

Ihre Ansprechpartner/-innen

(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen.)