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Anliegen Schülerfahrkosten / Schülerbeförderung

Beschreibung

Aufgrund der Bestimmungen der Verordnung zur Ausführung des § 97 Absatz 4 Schulgesetz NRW (Schülerfahrkostenverordnung – SchfkVO) einschließlich der zugehörigen Verwaltungsvorschriften ist die Stadt Lohmar als Schulträger für die Erstattung von Schülerfahrkosten der Schüler*innen zuständig, die eine Lohmarer Schule besuchen, unabhängig vom Wohnsitz.

Schülerfahrkosten sind die Kosten, die für die wirtschaftlichste Beförderung zu den Schulen und zurück notwendig entstehen. Der Schulträger entscheidet im Rahmen der SchfkVO über Art und Umfang der Schülerbeförderung, ihm obliegt nur eine Kostentragungs-, keine Beförderungspflicht.

Schülerfahrkosten entstehen notwendig, wenn der Schulweg in der einfachen Entfernung für Schüler/innen

  • der Primarstufe (Klasse 1 – 4) mehr als 2 km,
  • der Sekundarstufe I (Klasse 5 – 10) sowie der Einführungsphase der Gymnasien im G8-Zweig mehr als 3,5 km und
  • der Sekundarstufe II (Klasse 11 – 13 sowie Qualifikationsphasen 1 und 2) mehr als 5 km

beträgt.

Schulweg im Sinne der SchfkVO ist der kürzeste Fußweg zwischen der Haustür des Wohngebäudes und dem nächstliegenden Eingang des Schulgrundstücks.

Unabhängig von der Länge des Schulweges entstehen notwendige Fahrkosten, wenn

  • die Schülerin/ der Schüler nicht nur vorübergehend (länger als 8 Wochen) aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer geistigen oder körperlichen Behinderung ein Verkehrsmittel benutzen muss. Der Nachweis wird in der Regel durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses geführt
  • der Schulweg nach den objektiven Gegebenheiten besonders gefährlich oder nach den örtlichen Verhältnissen für Schülerinnen und Schüler ungeeignet ist.

In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an die unten genannte Kontaktperson.

Es werden nur die Kosten für die wirtschaftlichste, der Schülerin/ dem Schüler zumutbare Art der Beförderung übernommen. Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist in der Regel die wirtschaftlichste Beförderung, sie hat grundsätzlich Vorrang vor anderen Beförderungsarten.

Die Schülerbeförderung erfolgt in Lohmar durch den Öffentlichen Nahverkehr, ausführendes Unternehmen ist die Rhein-Sieg Verkehrsgesellschaft mbH (RSVG),

Kontakt:

Rhein-Sieg Verkehrsgesellschaft mbH, Steinstraße 31, 53844 Troisdorf-Sieglar,

Tel.: 02241 / 4990 (Zentrale), Internetseite: www.rsvg.de 

Hier gibt es auch nähere Informationen zu den jeweils aktuellen Busfahrplänen.

Grundschulen

Grundschüler*innen, die unter den oben genannten Voraussetzungen einen Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten haben, erhalten ein PrimaTicket, das zur Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb der Stadt Lohmar berechtigt und für die Eltern/Erziehungsberechtigten kostenfrei ist.

Es gilt ausschließlich an Schultagen montags bis freitags bis 18 Uhr und samstags bis 15 Uhr. Es gilt nicht in den Schulferien, an Sonn- und Feiertagen, für Fahrten in andere Tarifgebiete oder zu anderen Zeiten.

Das PrimaTicket wird über das jeweilige Schulsekretariat und die Schulverwaltung der Stadt Lohmar bei der Rhein-Sieg Verkehrsgesellschaft mbH (RSVG) beantragt.

Eltern/Erziehungsberechtigte von Grundschüler*innen, die keinen Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten haben, können auf Wunsch auf eigene Kosten selbst ein PrimaTicket bei der RSVG unter abo.rsvg.de erwerben.

Weiterführende Schulen

Schüler*innen der weiterführenden Schulen erhalten aktuell ein DeutschlandTicket Schule. Es gilt an allen Tagen im Jahr, auch an Wochenenden, Feiertagen und in den Schulferien.

Das DeutschlandTicket Schule gilt nur im Zusammenhang mit einem gültigen Schülerausweis, der vom zuständigen Schulsekretariat ausgestellt wird.

Da das DeutschlandTicket Schule über den Schulweg hinaus auch zur sonstigen Benutzung von Angeboten des öffentlichen Nahverkehrs berechtigt, ist von den Eltern/Erziehungsberechtigten ein Eigenanteil zu leisten.

Für das Ticket sind folgende Eigenanteile zu entrichten:

  • Ohne Freifahrtberechtigung: 29,00 EUR monatlich
  • Mit Freifahrtberechtigung:
  1. Erstes freifahrtberechtigtes Kind der Familie: 14 EUR monatlich
  2. Zweites freifahrtberechtigtes Kind der Familie: 7 EUR monatlich
  3. Drittes / jedes weitere freifahrtberechtigte Kind der Familie: kostenfrei

Volljährige freifahrtberechtigte Schüler*innen einer Familie zahlen grundsätzlich

14 EUR monatlich und bleiben bei der Geschwisterstaffelung der Eigenanteile unberücksichtigt

Das DeutschlandTicket Schule kann online auf der Homepage der RSVG unter abo.rsvg.de beantragt werden.

Weitere Informationen zum Deutschlandticket Schule finden Sie auf der Internetseite der RSVG unter https://www.rsvg.de/deutschlandticket

Ihre Ansprechpartner/-innen

(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen.)