Anliegen Verkürzung der Sperrzeit
Beschreibung
Die Sperrzeit in Gaststätten ist auf 5.00 Uhr festgesetzt. Aus besonderem Anlass können Abweichungen hiervon genehmigt werden.
Die Entscheidung über die Sperrzeitenverkürzung ist kostenpflichtig.
Benötigte Unterlagen:
formloser, schriftlich begründeter Antrag mit Angabe der gewünschten Sperrzeitverkürzung.
Ihre Ansprechpartner/-innen
(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen.)
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Christian Buchmann
Sachbearbeiter in der Abteilung Ordnungsangelegenheiten im OrdnungsamtTelefon 02246 15-222 Fax 02246 15-700222 E-Mail Christian.Buchmann Lohmarde