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Anliegen Straßenbau

Beschreibung

Eine der wichtigsten kommunalen Aufgaben, der Ausbau und die Unterhaltung von Straßen, hat in der Stadt Lohmar eine ganz besondere Bedeutung. Das Straßennetz ist nicht nur laufend zu unterhalten, sondern im Regelfall in vielen Ortslagen im Zusammenhang mit der Kanalverlegung erstmals dauerhaft herzustellen oder zu erneuern. Oberstes Ziel der Stadt ist es, bei den Straßen- und Kanalplanungen in den Ortslagen nach der kostengünstigsten Lösung zu suchen. Planung, Ausschreibung, Vergabe und Umsetzung der Baumaßnahmen werden gekoppelt und dadurch ein erheblich kostengünstigerer Ausbau verwirklicht. Die wirtschaftlichste Lösung für alle Beteiligten wird erreicht, wenn es möglich ist, den endgültigen Straßenausbau zusammen mit dem Kanalbau durchzuführen. Grundsätzlich muss jede Anliegerin und jeder Anlieger bei erstmaliger endgültiger Herstellung bzw. bei einer Erneuerung oder Verbesserung einer vorhandenen Straße Beiträge bezahlen. Umgelegt werden u.a. die Kosten der Baugrunduntersuchung, Vermessung, Planung, Bauleistung, Beleuchtung und Bepflanzung auf die angrenzenden "modifizierten" Grundstücke. Modifiziert bedeutet, dass diese Grundstücke abhängig von der Nutzung und der Geschossigkeit der Häuser für die Berechnung vergrößert werden. Je nach rechtlicher Klassifizierung der Straßen müssen die betroffenen Anliegerinnen und Anlieger einen großen Teil der Kosten aufbringen (s. hierzu unter "Straßenausbaubeiträge").

Wann erfolgt wo der Straßenbau?

Das Bauprogramm für den Straßenausbau wird im Investitionsplan der Stadt Lohmar festgeschrieben. Die Art der Herstellung, endgültig bzw. Baustraße, steht im Zusammenhang mit der Bebauung bzw. noch zu erwartenden Bebauung. Sind der überwiegende Teil von bebaubaren Grundstücken noch keiner Bebauung zugeführt worden, wird eine Baustraße erstellt, da durch Baustellenverkehr und Aufbrüche für Versorgungsleitungen Straßen über das Normalmaß beschädigt werden. Ein Endausbau wird meist dann durchgeführt, wenn ca. 90 % der zu erwartenden Hochbaumaßnahmen durchgeführt sind.

Vor dem Endausbau erhalten die Anlieger Mitteilung über den Baubeginn, die bauausführende Firma usw.. Detailfragen können jederzeit mit dem Tiefbauamt abgeklärt werden.

Ihre Ansprechpartner/-innen

(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen.)