Zum Hauptinhalt springenZum Hauptmenü springenZum Seitenmenü springenZur Suche springenZum Seitenfuß springen

Anliegen Straßensperrungen

Beschreibung

Vor der Durchführung von Straßensperrungen ist beim Ordnungsamt eine Genehmigung einzuholen.

Die Genehmigung ist grundsätzlich gebührenpflichtig.

Benötigte Unterlagen

Für Straßensperrungen wegen Bauarbeiten steht ein Antragsformular gem. § 45 Abs. 6 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Verfügung. Bei größeren Baumaßnahmen sind Verkehrszeichenpläne vorzulegen.

Für Straßensperrungen aus sonstigen Gründen reicht ein formloser schriftlicher Antrag, aus dem Dauer, Umfang und Grund der beabsichtigten Sperrung hervorgehen.

Ihre Ansprechpartner/-innen

Es konnten keine Ansprechpartner gefunden werden!