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Anliegen Tierschutz

Beschreibung

Gem. § 2 des Tierschutzgesetzes muss ein Tierhalter oder Tierbetreuer ein Tier artgerecht halten und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren und unterbringen.

Anzeigen von Verfehlungen nach dem Tierschutzgesetz werden beim Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises bearbeitet.

Hier können Sie Misshandlungen von Tieren anzeigen.

Hilfreich ist es, wenn Sie Fotos als Beweismaterialien mitbringen können. Daneben sollten Sie Zeit und Ort der Tiermisshandlung in einem formlosen Schreiben festhalten.

Anzeigen, die das Ordnungsamt der Stadt Lohmar erreichen, werden ebenfalls weitergeleitet an den zuständigen Veterinär der Kreisverwaltung Siegburg, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 132577, Fax: 02241 133079.

Je nach Beurteilung des Veterinärs der Kreisverwaltung kann gegen den Tierhalter oder Tierbetreuer ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Darüber hinaus kann ihm die Tierhaltung verboten werden.

Verstöße können auch bei der Polizei (Telefon 02241 5413121) angezeigt werden.

Ihre Ansprechpartner/-innen

(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen.)