Zum Hauptinhalt springenZum Hauptmenü springenZum Seitenmenü springenZur Suche springenZum Seitenfuß springen

Anliegen Automatensteuer

Beschreibung

Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer, die von der Stadt Lohmar erhoben wird. Der Besteuerung unterliegen veranstaltete Vergnügungen wie zum Beispiel das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten, sowie die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen.

Steuerschuldner ist der Veranstalter der genannten Vergnügungen. Im Bereich der Aufstellung von Geldspielgeräten ist der Halter/Aufsteller der Geräte Steuerschuldner.

Bei den oben genannten Vergnügungen wird die Steuer anhand der Veranstaltungsfläche erhoben, sowie bei Spielgeräten nach dem Einspielergebnis (Geräte mit Gewinnmöglichkeit) beziehungsweise mit Pauschbeträgen (Geräte ohne Gewinnmöglichkeit).

Die aktuellen Steuersätze erfahren Sie in der Vergnügungssteuersatzung / Vergnügungssteuersatzung besonderer Art der Stadt Lohmar.

Zur Berechnung der Steuer sind dem Steueramt nach Ablauf eines Quartales, bis spätestens zum 15.04., 15.07., 15.10. und 15.01., je Aufstellort eine Steuererklärung und die dazugehörigen Auslesestreifen vollständig und ungekürzt einzureichen.

Zugeordnete(s) Formular(e)

Ihre Ansprechpartner/-innen

(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen.)