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Anliegen Verkehrszeichen und -einrichtungen

Beschreibung

Für die Aufstellung von Verkehrszeichen (Verkehrsbeschilderung im Sinne der Straßenverkehrsordnung) und Verkehrseinrichtungen (z. B. Leitbaken, Leitpfosten und Richtungstafeln in Kurven) sowie die Aufbringung von Fahrbahnmarkierungen ist beim Ordnungsamt - Sachgebiet Straßenverkehr - ein schriftlicher begründeter Antrag einzureichen.
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen werden nur dort angeordnet, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn es für die Sicherheit des Verkehrs unbedingt erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss.

Benötigte Unterlagen:
Formloses Antragsschreiben mit Begründung und ggf. mit kurzer handschriftlicher Skizze über die Begebenheit des Ortes

Ihre Ansprechpartner/-innen

(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen.)