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Anliegen Vorläufiger Reisepass

Beschreibung

Der vorläufige Reisepass ist persönlich mit dem Personalausweis oder dem bisherigen Reisepass sowie einem biometrischen Lichtbild beim Bürgeramt zu beantragen.

Der vorläufige Reisepass wird nur dann ausgestellt, wenn die Zeit für die Beantragung eines Express-Reisepasses nicht mehr ausreichend ist. Entsprechende Nachweise sind zu erbringen.

Bei Minderjährigen ist die Unterschrift der Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten erforderlich. Die Unterschrift muss im Bürgeramt geleistet werden. Das alleinige Sorgerecht ist durch Sorgerechtsbeschluss nachzuweisen.

Personen ab 6 Jahren müssen bei der Beantragung des vorläufigen Reisepasses anwesend sein.

Bearbeitungsdauer: Der vorläufige Reisepass wird am Tag der Antragstellung ausgehändigt.

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass oder Kinderausweis
  • Stammbuch oder Geburtsurkunde/ Abstammungsurkunde
    (wird nur dann benötigt, wenn das bisherige Dokument verloren/gestohlen wurde, es bisher noch kein Ausweisdokument gab oder wenn es Schreibfehler im bisherigen Dokument gibt)
  • biometrisches Lichtbild nicht älter als 6 Monate (45 x 35 mm)
  • ggf. Einverständniserklärung (bei Reisepässen für Kinder, bis zum 18. Lebensjahr)
  • Buchungsbestätigung/Nachweis über die kurzfristige Reise

Gebühr: 26 EUR.

Bearbeitungsdauer: sofort

Gültigkeit: 1 Jahr

Ihre Ansprechpartner/-innen

(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen.)