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Anliegen Schnee- und Glättebeseitigung

Beschreibung

Nach dem Straßenreinigungsgesetz NW und der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Lohmar ist insbesondere bei Anliegerstraßen, aber auch bei überörtlichen Straßen die Räum- und Streupflicht für die Gehwegbereiche, teilweise auch für die Fahrbahnen auf die Anliegerinnen und Anlieger der von den jeweiligen Straßen erschlossenen Grundstücke übertragen.

Die Anliegerinnen und Anlieger sind somit während der Winterzeit für die Verkehrssicherheit der Gehwege etc. verantwortlich und haben diese zu den in § 3 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung festgelegten Zeiten schnee- und eisfrei zu halten. Die Überwachung, ob die Räum- und Streupflicht eingehalten wurde, obliegt der Stadt Lohmar, die in der Regel auf Beschwerden hin tätig wird, die an das Orndungsamt gerichtet werden.

Eine unterlassene Räum- und Streupflicht kann neben einem empfindlichen Bußgeld und der Aufforderung, den Gehweg verkehrssicher zu machen, auch im Falle eines Schadens von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern zu Schadensersatzforderungen gegenüber der Anliegerin oder dem Anlieger führen.

Die Straßen und Gehwege, die von den Anliegerinnen und Anliegern zu räumen und zu streuen sind, können der städt. Straßenreinigungs- und Gebührensatzung entnommen werden.

Fragen zum städt. Winterdienst, der sich bezieht auf

  • die gefährlichen und gleichzeitig verkehrsreichen Straßenabschnitte und Ortszu- und -durchfahrten klassifizierter Straßen (Bundes-, Land- und Kreisstraßen),
  • die Schulbusstrecken,

werden im Bauhof der Stadt Lohmar beantwortet.

Der jeweilige Winterdienstplan kann an der Infotheke im Stadthaus, Hauptstraße 27 - 29, sowie im städt. Bauhof, Schlesierweg 15, eingesehen werden.

Ihre Ansprechpartner/-innen

(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen.)