Anliegen Mietzuschuss
Beschreibung
Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Die entsprechenden Antragsvordrucke sind im Bauaufsichts- und Planungsamt erhältlich.
Wohngeld errechnet sich nach dem Einkommen der Familie, der Miete und der Anzahl der Familienmitglieder.
Bei Antragstellung sind mindestens folgende Nachweise mitzubringen:
- Sämtliche Nachweise über Einkünfte, z. B.: Verdienstbescheinigungen, Rentenbescheid, Bewilligungsbescheid vom Arbeitsamt
- Nachweis über Leistungen der Sozialhilfe/Kriegsopferfürsorge
- bei Einkommensteuerpflichtigen: Einkommensteuerbescheid
- Schwerbehindertenausweis
- Nachweis der Pflegebedürftigkeit
Die Stadt selbst nimmt die Anträge einschl. der dazugehörigen Nachweise entgegen; die Berechnung der Wohngeldzahlung erfolgt durch das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik in Düsseldorf. Von hier erhält die Stadt auch die Wohngeldbescheide zum Versand an die Bürgerinnen und Bürger.
Benötigte Unterlagen:
Wohngeldantrag
Mietvertrag und Nachweis über Mietzahlungen
Einkommensnachweise
ansonsten siehe oben
Links
Zugeordnete(s) Formular(e)
Ihre Ansprechpartner/-innen
(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen.)
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Birgit Damerau
Sachbearbeiterin in der Abteilung Soziales im Amt für Bildung und SozialesTelefon 02246 15-369 Fax 02246 15-700369 E-Mail Birgit.Damerau Lohmarde