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Anliegen Mietzuschuss

Beschreibung

Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Die entsprechenden Antragsvordrucke sind im Bauaufsichts- und Planungsamt erhältlich.
Wohngeld errechnet sich nach dem Einkommen der Familie, der Miete und der Anzahl der Familienmitglieder.
Bei Antragstellung sind mindestens folgende Nachweise mitzubringen:

  • Sämtliche Nachweise über Einkünfte, z. B.: Verdienstbescheinigungen, Rentenbescheid, Bewilligungsbescheid vom Arbeitsamt
  • Nachweis über Leistungen der Sozialhilfe/Kriegsopferfürsorge
  • bei Einkommensteuerpflichtigen: Einkommensteuerbescheid
  • Schwerbehindertenausweis
  • Nachweis der Pflegebedürftigkeit

Die Stadt selbst nimmt die Anträge einschl. der dazugehörigen Nachweise entgegen; die Berechnung der Wohngeldzahlung erfolgt durch das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik in Düsseldorf. Von hier erhält die Stadt auch die Wohngeldbescheide zum Versand an die Bürgerinnen und Bürger.

Benötigte Unterlagen:
Wohngeldantrag
Mietvertrag und Nachweis über Mietzahlungen
Einkommensnachweise
ansonsten siehe oben

Links

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