Zum Hauptinhalt springenZum Hauptmenü springenZum Seitenmenü springenZur Suche springenZum Seitenfuß springen

Anliegen Zinsbescheinigungen

Beschreibung

Nutzer öffentlich geförderten Wohneigentums werden von der NRW.BANK regelmäßig aufgefordert, Zinsbescheinigungen vorzulegen. Hintergrund ist, dass die Zinsen für die in Anspruch genommenen Darlehen von der Höhe des Einkommens abhängig sind. Der Zinssenkungsantrag wird dem Darlehensnehmer direkt von der NRW.Bank zugeschickt. Hier erfolgt dann eine Einkommensprüfung, deren Ergebnis in den Antrag eingetragen wird. Eine Zinsermäßigung wird von der NRW.Bank gewährt, wenn das anzurechnende Jahreseinkommen die maßgebliche Einkommensgrenze (§ 13 WFNG NRW) um nicht mehr als 30 % überschreitet.

Neben dem zugesandten Zinssenkungsantrag sind wie beim Wohnberechtigungsschein Nachweise über alle Einkünfte der dem Stichtag vorangegangenen 12 Monate vorzulegen. Der Stichtag ist dem Anschreiben der NRW.Bank zu entnehmen. In der Regel ist es der 01.06. oder der 01.12. Für die abzugebenden Erklärungen hinsichtlich der Nutzer des geförderten Objekts, der persönlichen und finanziellen Verhältnisse wird das Formular "Antrag auf Zinsreduzierung bei der Wfa" genutzt.
Weitere Informationen finden Sie auf der NRW.BANK.

Ihre Ansprechpartner/-innen

Es konnten keine Ansprechpartner gefunden werden!