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Verhaltensregeln

Falsches Verhalten im Wald verursacht Beeinträchtigungen der Natur und Ärger mit anderen Waldbesuchern und Waldbewohnern.

Durch die Beachtung einiger Hinweise lassen sich viele Konflikte vermeiden.

Betreten des Waldes

Grundsätzlich ist das Betreten des Waldes erlaubt, auch abseits der Wege - mit der Ausnahme von Verboten bei akuter Waldbrandgefahr. Das Betreten geschieht auf eigene Gefahr.

Nicht betreten werden dürfen besonders sensible Flächen wie Kulturen, Dickungen, eingezäunte Flächen, Holzeinschläge, Hochsitze und als gesperrt gekennzeichnete Wege.

In Naturschutzgebieten, Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebieten (FFH), Naturwaldparzellen und Biotopflächen wie zum Beispiel dem Altbuchenwald Ingerberg dürfen Besucher die Wege nicht verlassen. Radfahrer müssen immer auf den Wegen bleiben, auch Mountainbiker. Trampelpfade oder Rückegassen sind keine Wege und dürfen ebenfalls nicht befahren werden.

Bußgeld

Nach den Vorschriften des Landesforstgesetzes NRW handelt u. a. ordnungswidrig, wer 

  • im Wald außerhalb von Wegen Hunde nicht angeleint mitführt
  • nicht auf festen Wegen oder abseits von Wegen Rad fährt 
  • den Wald beschädigt oder die Erholung anderer unzumutbar beeinträchtigt
  • organisierte Veranstaltungen im Wald der Forstbehörde nicht rechtzeitig anzeigt

Diese Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden.

Hunde

Hunde müssen sich immer im Wirkungsbereich des Hundeführers aufhalten. In der Brut- und Setzzeit vom 1. März bis zum 30. September sowie beim Querfeldeingehen gilt die Leinenpflicht.

In Naturschutzgebieten, Naturwaldparzellen und Biotopflächen gilt die Leinenpflicht ganzjährig und die Wege dürfen nicht verlassen werden.

Müll

Das Entsorgen von Müll in der Landschaft schadet der Natur und der Tierwelt und ist deshalb verboten. Bitte nutzen Sie die vorhandenen Abfalleimer oder nehmen Sie Ihre Abfälle wieder mit zurück.

Organisierte Veranstaltungen

Bei größeren und organisierten Veranstaltungen wie zum Beispiel Wandertouren, Lauf- und Fahrradwettbewerben ist eine Genehmigung durch den Waldbesitzer einzuholen.

Parken auf Waldwegen und Zufahrten

Auf den Waldwegen und den Zufahrten zum Wald darf nicht geparkt werden. Diese sind unbedingt freizuhalten, damit Feuerwehr, Krankenwagen, Polizei und forstwirtschaftlicher Verkehr passieren können.

Rauchen und Feuer

Immer wieder entstehen durch Unachtsamkeit Waldbrände. Deshalb ist das Rauchen verboten. Offenes Feuer sowie Grillen im Wald sind außerhalb ausgewiesener Feuerstellen ist ebenfalls verboten.

Reiten

Grundsätzlich ist das Reiten im Wald nur auf gekennzeichneten Reitwegen erlaubt. Der Reiter muss dafür sorgen, dass an jedem Pferd eine gut sichtbare Reitplakette angebracht ist. Diese Reitkennzeichen werden von den Unteren Landschaftsbehörden der Kreise oder Umweltämtern der kreisfreien Städte ausgegeben.

Sammeln von Pilzen, Blumen und Beeren

Grundsätzlich ist in Schutzgebieten und gesperrten Flächen das Sammeln von Pilzen, Beeren und Blumen verboten. Ganze Bäume und Pflanzen darf man nicht entnehmen, Forstpflanzen dürfen nicht beschädigt werden.