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Jugendschutz

Zentrale Aufgabe und Ziel des Jugendschutz ist es, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.
Neben gesetzlichen Regelungen, die unter anderem im Jugendschutzgesetz ihren Ausdruck finden, unterstützt das Amt für Jugend, Familie und Bildung diese Aufgabe im Rahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes durch pädagogische Angebote. 

Auf den folgenden Seiten finden Sie ausführliche Informationen und interessante Links zum erzieherischen Kinder- und Jugendschutz und zum gesetzlichen Jugendschutz.