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Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie einer selbst ausgewählten Vertrauenspersonen (zum Beispiel dem Ehepartner, nahen Angehörigen oder einem engen Freund) für bestimmte Bereiche Ihres Lebens oder auch generell eine Vertretungsvollmacht erteilen.

Die Vorsorgevollmacht ist für den Fall gedacht, wenn Sie nicht mehr in der Lage sein sollten, eigenmächtig Entscheidungen zu treffen. Die von Ihnen bestimmte Person entscheidet daraufhin an Ihrer Stelle. Dies setzt eine sorgfältige Auswahl des Vertreters Ihres Willens und uneingeschränktes Vertrauen in diese Person voraus

Es ist auch möglich, mehrere Personen zu bevollmächtigen. So wäre es denkbar, eine Vertrauensperson für Finanz-, eine andere für Gesundheitsfragen zu benennen. Voraussetzung für das Erstellen einer solchen Vorsorgevollmacht ist die so genannte Geschäftsfähigkeit, das heißt die Fähigkeit, rechtlich bindende Willenserklärungen abzugeben. Die Vorsorgevollmacht sollte daher rechtzeitig in „guten Tagen“ erstellt werden. Bei Vermögen oder Grundbesitz sollten Sie Ihre Vollmacht notariell beurkunden lassen.