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Grundsicherung im Alter

Die Grundsicherung im Alter stellt den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer Personen sicher. Bei der Berechnung des Bedarfs werden Einkommen und Vermögen berücksichtigt.

Leistungsberechtigung
Das Sozialgesetzbuch XII definiert wegen Alters berechtigte Leistungsempfänger als,

„Personen (...), die die Altersgrenze für die Regelaltersrente erreicht haben. Ferner dürfen die Betroffenen ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, beschaffen können.“

Ein Leistungsanspruch kann hiernach dann geltend gemacht werden, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus Ihrem Einkommen und Vermögen bestreiten können. Auch wenn Sie in einer Pflegeeinrichtung leben, sind Sie mitunter berechtigter Leistungsempfänger.

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