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Wohngeld

Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz

Das Wohngeld hilft Mietern, Heimbewohnern und auch Eigentümern von selbst bewohnten Räumen die Wohnkosten zu tragen. Wohngeld kann den Bedürftigen als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss gewährt werden. Die Wohngeldstelle im Stadthaus überprüft auf Wunsch gerne Ihren Anspruch auf Wohngeld.

Ansprechpartnerin

Sachbearbeiterin in der Abteilung Soziales im Amt für Bildung und Soziales