Wohngeld
Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
Das Wohngeld hilft Mietern, Heimbewohnern und auch Eigentümern von selbst bewohnten Räumen die Wohnkosten zu tragen. Wohngeld kann den Bedürftigen als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss gewährt werden. Die Wohngeldstelle im Stadthaus überprüft auf Wunsch gerne Ihren Anspruch auf Wohngeld.
Ansprechpartnerin
Sachbearbeiterin in der Abteilung Soziales im Amt für Bildung und SozialesTelefon | 02246 15-369 |
Fax | 02246 15-700369 |
Birgit.Damerau
Lohmarde
|