Anliegen Hundesteuer
Beschreibung
Die Hundesteuer wird auf der Grundlage der Hundesteuersatzung der Stadt Lohmar erhoben, die vom Rat der Stadt Lohmar beschlossen wurde.
Die Hundesteuer dient zunächst, wie alle anderen Steuerarten auch, zur Finanzierung der Ausgaben, die eine Kommune zu tätigen hat. Daneben ist die Hundesteuer aber auch ein ordnungspolitisches Instrument, um die Zahl der gehaltenen Hunde zu begrenzen. Dies ist auch der Grund dafür, dass die Hundesteuer umso höher wird, je mehr Hunde gehalten werden.
Soweit Sie oder andere Personen einen Hund halten, ist der Hund anzumelden. Änderungen (z.B. Halterwechsel, Tod des Hundes) sind ebenfalls schriftlich anzuzeigen. Ein Formular für die An- und Abmeldung eines Hundes finden Sie im Downloadbereich.
Die aktuellen Steuersätze erfahren Sie in der Hundesteuersatzung der Stadt Lohmar.
Online-Service
Zugeordnete(s) Formular(e)
Ihre Ansprechpartner/-innen
(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen.)
-
Alicia Bauer
Sachbearbeiterin in der Abteilung Stadtkasse im Amt für FinanzwesenTelefon 02246 15-236 Fax 02246 15-700236 E-Mail Alicia.Bauer Lohmarde