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Thursday, 2012-05-17

Hilfen für Menschen mit Behinderung

Schwerbehindertenausweis

Der Schwerbehindertenausweis berechtigt zu einer Reihe von Vergünstigungen, wie beispielsweise die ermäßigte Beförderung im Personennahverkehr und beinhaltet steuerliche Vorteile. Antragsformulare erhalten Sie im Bürgeramt der Stadt Lohmar oder direkt beim Versorgungsamt des Rhein-Sieg-Kreises.

Rhein-Sieg-Kreis Versorgungsamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Telefon: 022461 130

Die Aufgaben sind wie nachstehend unter den Sachbearbeiter/-innen aufgeteilt. Für allgemeine Fragen steht Ihnen die Service-Hotline unter der Rufnummer 0224113-3366 zur Verfügung.

Buchstabe Ansprechpartner
A - E Manfred Hamer, Tel: 02241 13-2839
F - J Nadia Rizzello, Tel: 02241 13-3036
  Constanze Schmekenund, Tel: 02241 13-2130
K - M Andreas Neven, Tel: 02241 13-3038
  Karl-Heinz Scheer, Tel: 02241 13-3282
N - R Claudia Fußhöller, Tel: 02241 13-3047
S Karin Scholz, Tel: 02241 13-3062
  Andrea Sunke, Tel: 02241 13-2165
T - Z Esther Hau, Tel: 02241 13-2171

 

Auskunft erhalten Sie auch bei

Frau Ursula Brühl
Abteilungsleiterin der Abteilung Soziales im Amt für Kultur, Sport und Soziales
Telefon: 02246 15-370
Telefax: 02246 15-8370
E-Mail: Ursula.Bruehl@Lohmar.de

Fahrdienst für Menschen mit Behinderung

Das Kreissozialamt gewährt Menschen mit Behinderung auf Antrag einen pauschalierten Fahrkostenzuschuss zur Förderung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Der Zuschuss wird in Form eines persönlichen Budgets in Wertgutscheinen gegeben. Anspruchsberechtigt sind schwerbehinderte Menschen, die

  • ihren Wohnsitz im Rhein-Sieg-Kreis haben und
  • im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) sind und
  • keine Beförderungsmittel im öffentlichen Personennahverkehr nutzen können und denen kein eigenes Fahrzeug zur Verfügung steht.

Weitere Informationen und Antragsaufnahme:

Kreissozialamt des Rhein-Sieg-Kreises
Kaiser-Wilhelm-Platz 1  
53721 Siegburg
Telefon: 02241 13-0
Telefax: 02241 13-2179
E-Mail: Kreisverwaltung@Rhein-Sieg-Kreis.de
Internet: www.Rhein-Sieg-Kreis.de

Helga Limbach
Telefon: 02241 13-3351
E-Mail: Helga.Limbach@Rhein-Sieg-Kreis.de

Claudia Tams
Telefon: 02241 13-2198
E-Mail: Claudia.Tams@Rhein-Sieg-Kreis.de

Claudia.Tams@Rhein-Sieg-Kreis.de

Elke Lange
Telefon: 02241 13-2822
E-Mail: Elke.Lange@Rhein-Sieg-Kreis.de


Hilfen für Blinde und Gehörlose

Nach dem Gesetz für Blinde und Gehörlose (GHBG) erhalten die Betroffenen finanzielle Hilfe, um den durch die Behinderung bedingten Mehraufwand auszugleichen. Die Leistungen werden auf Antrag gewährt. Die Antragsformulare erhalten Sie bei Ursula Brühl, Fachbereich Soziales der Stadt Lohmar.

Parkausweis für schwer behinderte Menschen

Schwerbehinderte Menschen können Parkerleichterungen beantragen. Die Voraussetzung ist der Vermerk „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder „Bl“ (Blind) im Schwerbehindertenausweis. Die Antragsformulare erhalten Sie im Bürgeramt der Stadt Lohmar.

Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

Eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht ist unter den Voraussetzungen möglich, dass Sie

  • Hilfe zum Lebensunterhalt,
  • Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung,
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, oder
  • Ihr Schwerbehindertenausweis den Eintrag „RF“ (Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht) enthält.

Das Bürgeramt der Stadt Lohmar steht Ihnen für weitere Informationen und die Antragsaufnahme gerne zur Verfügung.

 
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