Jahresrechnung 2013
Gemäß § 95 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) haben Gemeinden zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, der unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt.
Der Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2013 der Stadt Lohmar wurde vom Rat in seiner Sitzung am 05.12.2014 festgestellt und mit Schreiben vom 18.02.2015 von der Kommunalaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises zur Kenntnis genommen.
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Jahresrechnung 2013 [PDF, Dateigröße: 7 MB]