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Blindengeld

Menschen, deren Sehkraft auf dem starken Auge unter 2 % liegt, haben die Möglichkeit, Blindengeld zu beantragen. Hochgradig Sehbehinderte, die mindestens 16 Jahre alt sind und deren starkes Auge mit Gläserkorrektur nicht mehr als 5 % der normalen Sehstärke aufweist, können auf Antrag eine finanzielle Hilfe erhalten. Das Blindengeld und die Hilfe für hochgradig Sehschwache werden unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt.

Antragsformulare erhalten Sie beim Landschaftsverband Rheinland oder beim Amt für Kultur, Sport und Soziales. Die Anträge werden vom Amt für Kultur, Sport und Soziales zur Entscheidung an den Landschaftsverband Rheinland weitergeleitet.

Zuständige Stellen

Dezernat 2 - Amt für Kultur, Sport und Soziales
Adresse(n):
Hauptstraße 27 - 29
53797 Lohmar
Stadthaus
Telefon: 02246 15-0
Telefax: 02246 15-900
E-Mail: Rathaus@Lohmar.de
Internet: www.Lohmar.de

Öffnungszeiten:
montags 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
dienstags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
donnerstags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Ansprechpartnerin

Frau Ursula Brühl
Telefon: 02246 15-370
Telefax: 02246 15-8 370
E-Mail: Ursula.Bruehl@Lohmar.de
Zimmer: 312