Ansprechpartnerinnen
Frau Ursula Rink
Sachbearbeiterin der Abteilung Tiefbauverwaltung, Verwaltung Wasserwerk im Tiefbauamt/Wasserwerk
Telefon: 02246 15-286
Telefax: 02246 15-8286
E-Mail: Ursula.Rink@Lohmar.de
Frau Nadja Küpper
Sachbearbeiterin der Abteilung Tiefbauverwaltung, Verwaltung Wasserwerk im Tiefbauamt/Wasserwerk
Telefon: 02246 15-285
Telefax: 02246 15-8285
E-Mail: Nadja.Kuepper@Lohmar.de
Frau Katja Schneppenheim
Sachbearbeiterin der Abteilung Tiefbauverwaltung, Verwaltung Wasserwerk im Tiefbauamt/Wasserwerk
Telefon: 02246 15-285
Telefax: 02246 15-8285
E-Mail: Katja.Schneppenheim@Lohmar.de
Gebühren
Den aktuellen Gebührentarif der verschiedenen Bestattungsarten können Sie der Friedhofsgebührensatzung ab Seite 2 ff entnehmen.
Die Bestattungsformen im Detail
Zu Ihrer Orientierung hier die wesentlichen Unterschiede zwischen den einzelnen Grabarten:
Reihengrab
In einem Reihengrab darf nur ein Verstorbener bestattet werden. Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf der Ruhefrist von 30 Jahren (Sargbestattungen) bzw. 20 Jahren (Urnenbestattungen) nicht verlängert werden. Die Lage dieser Grabstätten wird durch die Friedhofsverwaltung bestimmt, Wahlmöglichkeiten bestehen nicht.
Wahlgrab
Bei einem Wahlgrab besteht die Möglichkeit, zwischen mehreren Standorten auf dem Friedhof zu wählen.
Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf der Nutzungsfrist von 30 Jahren verlängert werden.
Anonyme Beisetzung
Bei einer anonymen Beisetzung werden die Verstorbenen auf einer Rasenfläche beigesetzt. Die genaue Grabstelle wird nicht bekannt gegeben, eine namentliche Nennung des Verstorbenen erfolgt nicht. Die Friedhofssatzung schließt die Anwesenheit von Angehörigen bei der Beisetzung aus.
Pflegefreie Grabstätten
Auf den pflegefreien Grabstätten sind nur liegende Grabmale zugelassen, die bündig mit der Erdoberfläche zu verlegen sind. Aufgesetzte Buchstaben sind nicht zulässig. Einfriedungen, Einfassungen und sonstige bauliche Anlagen sowie Bepflanzungen, Grabschmuck, Vasen und Grableuchten sind nicht gestattet.
Aschestreufeld
Auf dem Aschestreufeld wird die Asche durch Verstreuung der Asche beigesetzt, wenn der Verstorbene dies durch Verfügung von Todes wegen bestimmt hat. Am Aschestreufeld wird nicht gekennzeichnet, wer beigesetzt worden ist. Grabmale und bauliche Anlagen sind dort nicht zulässig.
Urnenwand
Eine Grabkammer in der Urnenwand kann mit maximal 2 Urnen belegt werden. Die Beschriftung der Grabkammern erfolgt nach Vorgaben des Friedhofsträgers.
Baumbestattung
Bei den Baumbestattungen sind Urnenbeerdigungen in biologisch abbaubaren Urnen möglich.
Die Kennzeichnung der Bäume erfolgt nach den Vorgaben des Friedhofsträgers.






