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Parkplätze

Parken in Lohmar. Nicht vergessen: Parkscheibe auslegen!

Im Ortskern von Lohmar gilt am Straßenrand ein Halteverbot. Hier darf ein/-e Fahrzeugführer/-in nicht länger als drei Minuten halten, ausgenommen zum Ein- und Aussteigen oder zum Be- und Entladen, wenn der Ladevorgang erkennbar ist.

Die Halteverbot-Beschilderung ist von Siegburg kommend, hinter dem 1. Kreisverkehr und von Donrath kommend, hinter der Bushaltestelle „Stadthaus“ aufgestellt. Die Zone erstreckt sich somit von der Hauptstraße, ab dem Kreisverkehr an der Bachstraße/Auelsweg, bis zum Stadthaus und gilt auch in den Seitenstraßen: Rathausstraße (bis zum Rathaus), Frouardplatz und Vila-Verde-Straße. Ferner ist die Zufahrt über sämtliche Nebenstraßen in die Halteverbot-Zone durch Verkehrszeichen am rechten Fahrbahnrand beschildert.

Diese Zonenbeschilderung gilt solange, bis das Ende durch ein Verkehrszeichen aufgehoben wird. Eine Zusatzbeschilderung in Lohmar erlaubt das Parken in der vorgenannten Haltverbotszone nur mit gut lesbar ausgelegter Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen. Die Parkzeiten sind werktags von 8:00 bis 19:00 Uhr auf die Dauer von einer oder zwei Stunden beschränkt (Beschilderung beachten).

Die Parkflächen zeichnen sich deutlich durch dunkelgraue Pflasterung ab, während der Bürgersteig und somit die überwiegende Fläche hellgrau gepflastert ist.

1.000 kostenlose Parkplätze in Lohmar

Einen Überblick über Parkmöglichkeiten in Lohmar-Ort zeigt das Schaubild rechts. Alle Parkplätze sind kostenlos nutzbar.

Bitte beachten Sie:

  • Teilweise handelt es sich bei den abgebildeten Parkflächen um Kundenparkplätze des in Lohmar angesiedelten Einzelhandels.
  • Die Parkzeit im Ortszentrum ist beschränkt. Bitte Parkscheibe auslegen!

Fragen beantwortet Ihnen das Ordnungsamt der Stadt Lohmar gerne.

Ansprechpartnerin

Sachbearbeiterin in der Abteilung Verkehrsangelegenheiten im Ordnungsamt